- Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Urteils- und Beschlussverfahren vor allen deutschen Arbeitsgerichten
- Vertretung in Integrationsamtsverfahren, bei Schlichtungs- und Einigungsstellen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Altersteilzeitverträgen etc.
- Verhandlung von Aufhebungs- und Abfindungsverträgen
- Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
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Beratung bei Betriebsübergängen nach § 613 a BGB
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Vertretung und Mitwirkung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat, Gewerkschaften, etc.
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Durchführung von Inhouse-Seminaren zu allen arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Themen
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Arbeitsrechtliche Standby-Beratung nach Absprache